Web-Barrierefreiheit in der Schweiz
Das Schweizer Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verpflichtet insbesondere Bundesbehörden und bundesnahe Organisationen zur Barrierefreiheit. Für private Unternehmen gelten die Regelungen indirekt — und der Druck steigt mit der EU-Harmonisierung.
Was gilt in der Schweiz?
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) von 2002 verpflichtet den Bund und bundesnahe Organisationen zur barrierefreien Gestaltung ihrer Webauftritte. Private Unternehmen sind formell nicht direkt betroffen — aber:
- Kantone (insbesondere Zürich, Bern, Basel) haben eigene Barrierefreiheits-Anforderungen für öffentliche Aufträge. Wer für die öffentliche Hand arbeitet, muss WCAG 2.1 einhalten.
- Die Schweiz orientiert sich am EU-Standard EN 301 549 (WCAG 2.1 Level AA) — derselbe Standard wie beim deutschen BFSG und dem österreichischen WZG.
- Schweizer Unternehmen, die in der EU Dienstleistungen anbieten, müssen das BFSG / den EAA einhalten — unabhängig vom BehiG.
Warum trotzdem scannen?
- EU-Marktzugang: Schweizer Shops, die EU-Kunden bedienen, fallen unter den EAA.
- Kantonale Aufträge: Barrierefreiheit wird zunehmend Vergabekriterium.
- Inklusionsstrategie: 1.8 Mio. Menschen in der Schweiz leben mit einer Behinderung. Barrierefreiheit erweitert Ihre Zielgruppe messbar.
BFSG24 für Schweizer Unternehmen
Der Scanner prüft nach WCAG 2.1 Level AA — dem Standard, der in der gesamten DACH-Region anerkannt ist. Report und Fixes sind auf Deutsch, Daten bleiben in der EU (Hetzner Nürnberg). Der Service ist in CHF und EUR nutzbar.
Jetzt kostenlos scannen – funktioniert für .ch-Domains genauso wie für .de und .at.