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Web-Barrierefreiheit in Österreich

Das österreichische Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in nationales Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 gelten die gleichen WCAG 2.1 Level AA Anforderungen wie beim deutschen BFSG.

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Was gilt in Österreich?

Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Die technischen Anforderungen basieren auf derselben EU-Norm EN 301 549, die auch dem deutschen BFSG zugrunde liegt.

Wer ist betroffen? Unternehmen mit B2C-Online-Präsenz, die nicht unter die Kleinstunternehmer-Ausnahme (weniger als 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. € Umsatz) fallen.

Bußgelder in Österreich

Die Marktüberwachungsbehörde kann bei Verstößen Verwaltungsstrafen verhängen. Die Höhe richtet sich nach dem Verwaltungs­strafgesetz und kann je nach Schwere und Wiederholung variieren. In der Praxis sind Strafen von bis zu 50.000 € möglich.

BFSG24 für österreichische Unternehmen

Unser Scanner prüft nach WCAG 2.1 Level AA — dem Standard, der sowohl dem WZG als auch dem deutschen BFSG zugrunde liegt. Der PDF-Report ist auf Deutsch, die KI-Fix-Vorschläge referenzieren die relevanten WCAG-Kriterien, und alle Daten bleiben in der EU (Hetzner Nürnberg + Supabase EU).

Sie können BFSG24 als österreichisches Unternehmen genau so nutzen wie ein deutsches — die technischen Anforderungen sind identisch. Lediglich die Behördenzuständigkeit und die Bußgeld- Höhen unterscheiden sich.

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